Versicherungstarif für Behinderte
Versicherungen gelten in den meisten Fällen in gleicher Weise für alle Bürger, jedoch gibt es dennoch besondere Tarife für spezielle Personengruppen. Diese Tarife werden deshalb angeboten, weil die jeweilige Personengruppe entweder ein besonderes Versicherungsrisiko darstellt, oder andere außergewöhnliche Gegebenheiten bestehen. So haben beispielsweise auch behinderte Menschen oftmals das Problem, bei verschiedenen Versicherungen aufgrund eines zu hohen Versicherungsrisikos abgelehnt zu werden.
Das gilt weniger für reine Sachversicherungen wie die Hausrat-, KFZ- oder Privathaftpflichtversicherung, sondern trifft in erster Linie auf Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen, Krankenzusatzversicherungen und die private Unfallversicherung zu. Das große Hindernis von Behinderten bei vielen dieser Versicherungen ist die Gesundheitsprüfung, welche feststellen soll, ob der zu Versichernde ein erhöhtes Risiko darstellt. Und gerade weil die genannten Versicherungsarten den Todesfall oder den Unfall- und Krankheitsfall beim Versicherten absichern, werden Behinderte in dieser Hinsicht fast immer als besondere Risikogruppe angesehen. Aus diesem Grunde sind die Prämien für Behinderte entweder sehr hoch oder der Antrag auf eine Versicherung wird komplett abgelehnt. Dennoch gibt es auch Ausnahmen, nämlich Versicherungsgesellschaften, die einen speziellen Versicherungstarif für Behinderte anbieten. Dieser Tarif ist entweder ganz konkret auf behinderte Menschen ausgerichtet oder zeichnet sich etwas allgemeiner formuliert dadurch aus, dass keine Gesundheitsprüfung erfolgt. Da die Behinderten außer der oftmals eingeschränkten Gesundheit aber ansonsten keinen Nachteil gegenüber einem „normalen“ Versicherungsnehmer haben, akzeptieren diese jeweiligen Versicherer auch den Menschen mit einer Behinderung als Versicherten.
Dennoch muss man sich als Behinderter darüber im Klaren sein, dass man auch bei diesen Versicherungen nie einen so günstigen Beitrag zahlen wird, als wenn keine Behinderung bestehen würde. Zudem ist es bei manchen Tarifen für Behinderte so, dass spezielle Leistungen aufgrund verschiedener Ursachen ausgeschlossen werden. Vor allen Dingen ist das im Bereich der Zusatzkrankenversicherungen der Fall. Dort werden in erster Linie die Krankheiten als Ursache für einen Versicherungsfall ausgeschlossen, die in engem Zusammenhang mit der Behinderung des Versicherten stehen. Alternativ kann aufgrund dieser höheren Risikofaktoren auch ein erhöhter Beitrag verlangt werden. Viele Versicherungsgesellschaften, die einen Tarif für Behinderte anbieten, schließen dennoch die sehr risikoreichen Fälle aus. Dazu gehören beispielsweise Personen, die geisteskrank sind oder sich in der Pflegestufe III befinden. Zudem kommt es bei diesen speziellen Versicherungstarifen für Behinderte im Detail auch sehr darauf an, welche Art von Behinderung besteht. Besteht beispielsweise aufgrund der Tatsache eine Behinderung, dass dem Versicherten ein Bein fehlt, diese Tatsache sich aber ansonsten in keiner Weise negativ auf die Prognose der Gesundheit in der Zukunft auswirkt, stellt dieser Versicherte für die Versicherung nur ein sehr geringes Zusatzrisiko dar.
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