Versicherungen mit Prämienrückgewähr
Bei sehr vielen Versicherungen ist es der Fall, dass die seitens des Versicherten gezahlten Beiträge ausschließlich zur Risikoabsicherung von Seiten der Versicherungsgesellschaft genutzt werden und daher aus Sicht des Versicherten nach Zahlung „verloren“ sind. Man zahlt hier also ausschließlich für den Versicherungsschutz und damit man im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung in Anspruch nehmen kann.
Immer häufiger bieten Versicherungen inzwischen allerdings eine Variante an, nämlich die so genannten Versicherungen mit Prämienrückgewähr. Konkret gibt es diese Variante der Versicherung mit Prämienrückgewähr vor allen Dingen im Bereich der privaten Unfallversicherung. Die Kapitallebensversicherung fällt im Grunde nicht in diesen Bereich, weil diese ohnehin die Rückzahlung des Kapitals, also der Prämie, von der Struktur her als Haupteigenschaft hat. Bei der Unfallversicherung mit einer Prämienrückgewähr ist hingegen die Situation vorhanden, dass diese Variante von Versicherung eine Kombination aus einer privaten Unfallversicherung und einer Kapitalversicherung darstellt. Bei der klassischen privaten Unfallversicherung ist es bekannter Weise der Fall, dass die gezahlten Prämien aus Sicht des Versicherten „verloren“ sind, er erhält also keinen Teil davon zu einem bestimmten Zeitpunkt zurück. Nicht so bei der Versicherung mit Prämienrückgewähr. Bei dieser Versicherungsvariante werden die kapitalbildenden Anteile an der Gesamtprämie zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt an den Versicherten zurück gezahlt. Diese Beträge werden in jedem Fall zurück gewährt, also auch für den eingetretenen Fall, falls die Versicherung zuvor in Anspruch genommen wurde. Das bedeutet zum Beispiel bei der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr, dass der Kapitalanteil auch dann zum festgelegten Termin zurück gezahlt wird, falls zuvor eine Zahlung von Unfallgeld aufgrund eines Unfalls erfolgte.
Es ist also keineswegs in der Praxis der Fall, dass die Rückzahlung der Prämie quasi als „Belohnung“ nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass zuvor kein Versicherungsfall eingetreten ist. Von der Höhe her ist die Rückgewährung der Versicherungsprämie allerdings um die Gebühren, die Steuern und die Ratenzahlungszuschläge sowie der Risikoabsicherung reduziert. Der Versicherte erhält also in der Regel nicht die volle gezahlte Prämie am Ende der Laufzeit der Versicherung zurück, sondern einen Anteil, der sich je nach Versicherungsgesellschaft im Bereich zwischen 70 und 85 Prozent bewegt. Dennoch ist diese Art der Versicherung natürlich ein Vorteil gegenüber der Versicherung ohne Prämienrückgewähr, denn man erhält zum einen den vollen und uneingeschränkten Versicherungsschutz und kann zum anderen später über den Großteil der gezahlten Prämie als Kapitalsumme wieder verfügen. Der kleine „Haken“ an der Versicherung mit Prämienrückgewähr besteht darin, dass die zu zahlende Prämie natürlich aufgrund der Kapitalbildung deutlich höher ist als bei einer klassischen Unfallversicherung. Ob man daher wirklich günstiger fährt, als wenn man eine normale Unfallversicherung ohne Prämienrückgewähr wählt und die „Mehrprämie“ stattdessen separat in einen Sparvertrag einzahlt hängt im Grunde vom Einzelfall ab.
|