Private Krankenversicherung nicht für jeden gut
Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland spielen mit dem Gedanken über einen Wechsel in die PKV. Die Gründe liegen auf der Hand: Nicht nur deutlich günstigere Beiträge sind dort zu erwarten, auch ein erheblich breiterer Leistungskatalog steht den Mitgliedern der privaten Versicherer offen. So werden auch die Kosten erstattet, die im Zuge der Anwendung alternativer Therapieverfahren angewendet werden. Gesetzlich Versicherte bleiben auf diesen Belastungen meist sitzen.
Dazu entfällt in der Privaten Krankenversicherung die lästige Praxisgebühr genauso wie teure Zuzahlungen zu Arzneien beim Gang in die Apotheke. Darüber hinaus ist es auch kein Geheimnis, dass Privatpatienten den meisten Ärzten liebere Kunden sind als die Mitglieder des gesetzlichen Pendants, da die Abrechnungsmodelle der PKV sehr viel großzügiger ausfallen. So werden die wenigsten Privatversicherten auf einen Termin bei einem begehrten Facharzt lange warten müssen. Der Wechsel in die PKV steht indes nicht jedem offen. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Einkommen von mindestens 48000 Euro vorliegt, damit ein Arbeitnehmer aus der Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung entlassen wird. Diese Größe stellt die so genannte Versicherungspflichtgrenze dar. Sie darf keinesfalls verwechselt werden mit der Beitragsbemessungsgrenze, die mit rund 42000 Euro leicht darunter liegt.
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung lohnt sich indes nicht für alle, die über ein entsprechendes Einkommen verfügen. In der PKV werden die Prämien unabhängig vom Einkommen erhoben und sind an persönliche Voraussetzungen der Versicherten gekoppelt. Ein wesentlich für die Höhe der zu entrichtenden Prämie verantwortlicher Faktor ist das Alter. Mit einer steigenden Anzahl an Lebensjahren steigen auch die Beiträge. Dieser Effekt soll zwar durch die regelmäßige Bedienung einer Kapitaldeckung abgemildert werden, bei einem späten Eintritt in die PKV und entsprechend wenigen Beitragsjahren können Versicherte davon allerdings kaum profitieren. Ab einem gewissen Alter sollte der Wechsel in die PKV daher sehr gründlich durchdacht werden.
Gleiches gilt für Versicherte mit minderjährigen Kindern. Sind diese in der gesetzlichen Versicherung automatisch kostenfrei mitversichert, entfällt dieser Vorteil in der PKV. Hier sind für jedes Kind einzeln Beiträge zu entrichten.
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